Voraussetzungen
Die Personen kennen die Erziehungshilfe in der Regel aus eigenen beruflichen Erfahrungen. Notwendig sind
entwicklungspsychologische Kenntnisse, Kenntnisse der Pädagogik, wünschenswert sind Kenntnisse des SGB VIII,
des Bundeskinderschutzgesetzes und anderer relevanter Vorschriften und Gesetze. Die Ombudspersonen sind in der
Lage, mit Kindern und Jugendlichen in positiven Kontakt zu treten, um mit dieser Fähigkeit von den Kindern als
Vertrauensperson anerkannt und akzeptiert zu werden. Sie gehören einem Verband, einem Verein, dem Presbyterium
einer Kirchengemeinde oder ähnlichem (wie Diakonisches Werk, Kinderschutzbund, Caritas oder Ähnliches), der/ das
im sozialen Bereich beheimatet ist an oder in Schulen (Hochschule, Fachschule, Allgemeinbildende Schulen) oder
kann diesem zugeordnet werden.
Rechte / Kompetenzen / Aufgaben und Pflichten
Die Personen dienen als Ansprechpartner bzw. Anlaufstelle für die vom Ev. Kinderheim Herne betreuten Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Ombudspersonen nehmen deren Anregungen, Ideen, Vorwürfe, Beschwerden und Eingaben auf und klären
Fragestellungen. Sie kümmern sich um individuelle Eingaben von Kindern und informieren Kinder/Jugendliche über
ihre Rechte. Sie beraten bei Beschwerden und helfen dem Kind, seine Rechte und Interessen wahrzunehmen.
Sie gewährleisten ein für die Kinder parteiliches Verfahren. Alle Angaben und Erkenntnisse werden vertraulich
behandelt. Bei Gefahr im Verzug, sowie wichtigen Sachverhalten und Fragestellungen informieren die
Ombudspersonen die entsprechenden Stellen (z.B. Geschäftsführung, Heimleitung, Erziehungsleitung und
Jugendamt).
Die Geschäftsführung und/oder Heimleitung beschließt in Abstimmung mit den Ombudspersonen und der zuständigen
Stelle, auf der Grundlage des Berichts der Ombudspersonen, über evtl. zu ergreifende Maßnahmen.
Die Ombudspersonen erstellen einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit.
Dieser Bericht wird der Geschäftsführung und/oder Heimleitung vorgelegt.
Pro Woche besuchen sie eine der stationären Wohngruppen und sprechen mit ihnen über Kinderrechte und ihre
Funktionen. Außerdem pflegen sie die Kontakte zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der
Einrichtung.
Einmal im Monat treffen sich die Ombudspersonen mit dem Geschäftsführer und/oder der Heimleitung und dem
Qualitätsbeauftragten. Zu den Sitzungen können gewählte Vertrauenserzieher hinzugezogen werden.
Jede Ombudsperson ist verantwortlich für die Erstellung und inhaltliche Ausformulierung eines Flyers, der den
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Aufnahme übergeben wird.
Erreichbarkeit
Die Ombudspersonen sind telefonisch erreichbar. Die Telefonnummern/E-Mail-Adressen sowie Bilder und
Informationen über Personen und Tätigkeiten hängen in den Räumlichkeiten jeder (Wohn-)Gruppe des Ev.
Kinderheims Herne, in der Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene betreut werden, aus.
Die Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen haben auch die Möglichkeit, sich schriftlich mit den Ombudspersonen in
Verbindung zu setzen.