Schutzkonzept
Wir begegnen allen uns anvertrauten jungen Menschen und Familien mit Wertschätzung und Respekt. Die Versorgung, Erziehung und Förderung dieses Personenkreises soll zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein bzw. im Mittelpunkt unseres Tuns stehen. So steht es in den „Grundsätzen unseres Handels“ in der Qualitätspolitik festgeschrieben. Zu diesen Grundsätzen unseres Handelns gehört auch der Themenbereich „Kinderschutz“.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick geben, wie sich unsere Einrichtung zum Thema Kinderschutz aufgestellt hat und mit welchen Fragestellungen wir uns zurzeit beschäftigen, um die Qualität des Schutzkonzeptes kontinuierlich weiterzuentwickeln (kontinuierlicher Verbesserungsprozess).
Arbeitsanweisung
Schon seit einigen Jahren ist im Qualitätsmanagementsystem unserer Einrichtung eine Arbeitsanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ nach § 8a SGB VIII verankert. Diese Arbeitsanweisung und ihre mitgeltenden Unterlagen dienen zur Erkennung und Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und sollen unseren Mitarbeitern Sicherheit im Umgang mit dieser geben. Auch ist unser Ziel formuliert, in jeder Gruppe mindestens eine ausgebildete Kinderschutzfachkraft vorzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, bilden wir in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter der Einrichtung über die fachpool gGmbH zu Kinderschutzfachkräften aus.
Was haben wir noch?
Bereits vor Eintritt in unserer Einrichtung wird das Thema „Kinderschutz“ mit neuen Mitarbeitenden kommuniziert: Eine Anlage zum Arbeitsvertrag, die Aspekte des Kinderschutzes umfasst, wird durch alle Mitarbeiter unterzeichnet.
Viele unserer Mitarbeitenden haben spezielle themenzentrierte Ausbildungen bzw. Fortbildungen durchlaufen. So gehören zu unserem Mitarbeiterpool unter anderem Traumapädagogen, Traumatherapeuten, Sexualpädagogen, opfergerechte Tätertherapeuten sowie Gewaltberater und Mitarbeitende mit weiteren Fachgebieten.
Zudem ist es uns ein wichtiges Anliegen, alle Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Aus diesem Grunde haben wir in unserem internen Handlungsablauf die Aspekte „Hypothese und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ und „Verletzungen jeglicher Art, bei denen keine plausible Erklärung für die Entstehung vorhanden ist“ mit aufgenommen. Wir intendieren unsere Mitarbeitenden auch, die „Kinderschutzbrille“ aufzusetzen und somit auch die Hypothese oder einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu äußern. Jede Gruppe hat sich ein eigenes Schutzkonzept entwickelt.
Für die von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen externe Ombudspersonen (Vertrauenspersonen) als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Beschwerdemöglichkeiten sind auf einem Plakat aufgeführt, das in allen Gruppen/Bereichen der Einrichtung aushängt.
Ein Kinder- und Jugendparlament, individuelle Kinderrechtekataloge sowie ein Qualitätszirkel zum Thema „Schutzkonzept“ sind weitere Bausteine, die unser Ziel, einen wirksamen Kinderschutz vorzuhalten, unterstützen.
Entwicklung und Implementierung
Von September 2015 bis Januar 2017 hat sich ein Arbeitskreis getroffen, um gemeinsam zu überlegen, wie wir die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukünftig noch besser vor (sexueller) Gewalt schützen können. Dieser Arbeitskreis wurde durch Frau Dr. Klees (fachpool gGmbH), die zu dem Thema u.a. am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch der Bundesregierung mitgearbeitet hat, beraten.
In Bezug auf die Qualifizierung der Fachkräfte wurde im engen Austausch mit der fachpool gGmbH eine neue Fortbildungsstruktur erarbeitet, die den Mitarbeitenden (ebenso wie externen Interessierten) seit 2017 zur Verfügung steht. Neben einem Basis-, Aufbau- und Zertifikatskurs Kinderschutz wird auch eine Fortbildung speziell für Leitungskräfte bereitgestellt.
Wir haben ein sexualpädagogisches Konzept erarbeitet, das dazu dienen soll, den Mitarbeitenden der JHH eine klare Orientierung im Umgang mit dem oftmals tabuisierten und sehr komplexen Thema „Sexualität“ zu geben. Unserem sexualpädagogischen Konzept liegen zwei Absichten zugrunde. Einerseits möchten wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität begleiten und dazu beitragen, dass sie einen eigen- und partnerverantwortlichen Umgang mit Sexualität erlangen. Andererseits möchten wir sie vor Gefahren schützen und jeder Form von sexueller Gewalt aktiv entgegenwirken.
Zudem hat sich der Arbeitskreis mit den Verfahrensschritten zum Umgang mit Verdachtsfällen und erwiesenen Fällen von (sexualisierter) Gewalt befasst und Konkretisierungen angeregt.
Abschließend können wir sagen, dass wir bereits positive Entwicklungen im Kinderschutz in unserer Einrichtung feststellen können. Der Herausforderung, den uns anvertrauten jungen Menschen Schutz zu gewähren, stellen wir uns in einem kontinuierlichen Entwicklungs- und Verbesserungsprozess.
Eine der wichtigsten Erkenntnisse unserer Diskussionen war, Kinderschutz geht uns alle an und wir müssen ihn gemeinsam schaffen, egal ob wir Fachkräfte oder Nichtfachkräfte, Ehrenamtliche oder auch Eltern und Freunde der Kinder und Jugendlichen sind. Von daher werden alle einbezogen.